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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

EINLEITUNG

Die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen und gelten nur für die Dauer des Dienstverhältnisses (Dienstführerschein).

Die erworbene Dienstfahrerlaubnis kann auf Antrag während der Dauer des Dienstverhältnisses in eine "zivile", also allgemeine Fahrerlaubnis (LL) umgeschrieben werden.

Sie können noch innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine allgemeine Fahrerlaubnis beantragen, die Ihnen dann aufgrund der Dienstfahrerlaubnis erteilt wird.

ZUSTAENDIG

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

ABLAUF

Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde, Ihrem Stadtkreis oder Landratsamt aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

UNTERLAGEN

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • ein Lichtbild

KOSTEN

  • Umschreibung mit Probezeit: 38,30 Euro
  • Umschreibung ohne Probezeit: 37,50 Euro

RECHTSGRUNDLAGE